37,99 

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Lieferzeit: 14 Werktage (wenn am Lager)

Ab Lager lieferbar

Unsere Mehrwerte

  • Häkchen Zufriedenheitsgarantie
  • Häkchen Unkomplizierte Rückerstattung
  • Häkchen Sichere Zahlungen
  • Häkchen Top Service vor Ort
  • Häkchen Einfach mit Neufahrzeug bestellen und bezahlen
GARANTIERT SICHERER CHECKOUT
  • Visa Karte
  • MasterCard
  • PayPal
Artikelnummer: 8010182 Kategorien: ,

Für die Kennzeichnung von überhängenden Lasten wie z. B. Fahrradträgern und anderen verlängernden Anbauten. Sehr ausgeprägter Rückstrahleffekt durch eine spezielle retroreflektierende Wabenfolie.
Vorschrift in Italien (keine Zulassung in Spanien).

Informationen zu Warntafel Italien

Wer mit seinem PKW in unsere europäischen Nachbarländer reist, sollte sich vor Reiseantritt mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften der Reiseländer vertraut machen.

Dies gilt nicht nur für das Land, sondern auch für Durchreiseländer. Was in Deutschland gilt, kann im europäischen Ausland schon ganz anders aussehen. Beispielsweise Pflichten in Italien, hier muss eine Warntafel zur Ladungssicherung (Wohnmobil, Wohnwagen und PKW) angebracht werden.

Die Warntafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen. Nach verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) muss diese normiert sein und in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass die Reflektions-Streifen ständig zur Fahrtrichtung zeigen.

In Italien muss die Warntafel:

  • 5 Rot / 4 Weiß schraffierte, reflektierende Streifen besitzen
  • Eine Größe von 50 x 50 cm haben
  • Aus Aluminium gefertigt und 4 Ösen zur Befestigung eingestanzt sein

Die Warntafel ist z.B. anzubringen, wenn:

  • ein Fahrrad-Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand,
  • oder wenn ein Gegenstand (Surfbrett, usw.) auf dem Dachgepäckträger transportiert wird und dieser über die hintere Stoßstange ragt.

Immer wenn eine Ladung über die (KFZ-Schein-Eintragung beachten) Fahrzeuggesamtlänge hinten übersteht (nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet), sind nach dem Gesetz “sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden” – somit besteht immer eine Kennzeichnungspflicht.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit über 65,00 € geahndet!

EIGENSCHAFTEN

Art Fahrradträgerzubehör Warntafel
Material Aluminium
Farbe rot, weiß

Zusätzliche Informationen

Lieferant

Amazon